Die Staaten der Welt haben in der UN-Resolution 64/2931 festgestellt, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung ein Menschenrecht und unverzichtbar für ein menschenwürdiges Leben ist. In der EU-Wasserrahmenrichtlinie formulieren die Europäischen Staaten: „Wasser ist keine übliche Handelsware sondern eine ererbtes Gut...“. Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz sieht die öffentliche Wasserversorgung als das wesentliche Element der Daseinsvorsorge.
Damit heben die Länder der Welt die absolute Sonderstellung von Wasser und dem Zugang dazu für alle Menschen hervor. Die Initiative WasserCharta21 will den Akteuren der Wasserwirtschaft diese besondere Verantwortung und die daraus resultierenden Handlungsleitlinien vermitteln. In der Realität werden der Zugang zu Wasser und die Organisation der Wasserwirtschaft überall auf der Welt unterschiedlich verstanden und von verschiedensten Akteuren bestimmt.
Der Schlüssel für den Zugang zu sauberem Wasser für alle Menschen ist der weltweite Aufbau einer an Werten orientierten Integralen Wasserwirtschaft. In der WasserCharta21 sind 10 Prinzipien aufgeführt, die die Grundlage zur Erreichung dieses Zieles bilden. Die Charta ist als Unterstützung für Akteure der Wasser-wirtschaft und nationale Entscheider zu sehen, zielgerichtet Schritte hin zu einer gut funktionierenden Wasserwirtschaft zu unternehmen bzw. bereits bestehende, gute Strukturen zu erhalten.
Pluralismus, Diversität und verschiedene Ansätze sind wichtig und sollen im besten Fall zu wirkungsvollen, individuellen Lösungen im Umgang mit Wasser führen, die an allgemeinen Grundsätzen orientiert sind. Diesen Prozess des Wettbewerbs und Dialogs will die Initiative WasserCharta21 befördern. Die Initiatoren haben klare und universelle Handlungsprinzipien formuliert ohne deren Anwendung der Zugang zu gesundem Wasser für alle Menschen und die Erhaltung intakter Gewässer nicht möglich sind.
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